Die Hypothek im italienischen Immobilienrecht

Eine Hypothek gilt nach italienischem Immobilienrecht dann als rechtsmissbräuchlich, wenn sie die eigentliche Forderung um ein Drittel übersteigt.

Um den zunehmenden Zahlungsausfällen bei der Kreditrückführung entgegenzuwirken, konnte zuletzt auf dem italienischen Immobilienmarkt die Eintragung von Hypothekenforderungen beobachtet werden, die den eigentlichen Wert der Forderung oftmals um ein Vielfaches überstiegen. Gerade Käufer von italienischen Immobilien waren oftmals auf Kreditgewährung angewiesen und befanden sich daher oftmals gegenüber den jeweiligen Banken in einer ungünstigen Verhandlungsposition.  Dies hat gerade unter dem Stichwort des Rechtsmissbrauchs bzw. der Übersicherung zu einer Vielzahl von Diskussionen – nicht nur im Rahmen der rechtspolitischen Debatte – geführt. Nach einer Reihe erstinstanzlicher Urteile hat sich nun der oberste Gerichtshof mit der Frage beschäftigt. Der italienische Kassationshof hat dabei mit Urteil vom 05.04.2016 (Nr.6533) entschieden, dass eine Hypothek auf einem Grundstück rechtsmissbräuchlich ist, wenn sie die eigentliche Forderung um ein Drittel übersteigt. Es ist zu erwarten, dass die zunehmend von Banken praktizierte Praxis der Übersicherung merklich zurückgefahren wird. Nichtsdestotrotz sollten Kreditnehmen besondere Vorsicht walten lassen und im Zweifel auf die eigenen Rechts hinweisen und mit Nachdruck bestehen.

Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei allen Fragestellungen zum italienischen Immobilienrechts.

Zertifizierte E-Mail, Italien als Vorreiter?

Die Frage einer verbindlichen zertifizierten E-Mailadresse für Anwälte (besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)) geht in die nächste Runde. Nachdem der Anfang des Jahres geplante Start der beA nunmehr auf September 2016 verschoben wurde, soll eine Nutzungspflicht bis 01.01.2018 gesetzlich vorgeschrieben werden. In der Vergangenheit haben wir bereits an dieser Stelle über die zertifizierte E-Mailadresse (PEC) in Italien berichtet (siehe auch Förmliche Zustellung per Mail – In Italien besteht die Pflicht zur zertifizierten E-Mail (PEC)). Trotz verschiedener Initiativen muss auch weiterhin festgestellt werden, dass in Deutschland auch weiterhin ein großes Misstrauen hinsichtlich eine formverbindlichen Zustellung per E-Mail besteht und insbesondere die Umsetzung im Einzelnen noch äußerst unklar zu sein scheint. Dies zeigt auch die nachfolgend vom DAV veröffentlichten Pressemitteilung vom 12.05.2016.  

Der jüngst vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie pp. will die Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zum 1. Januar 2018 im Berufsrecht festschreiben. Das heißt konkret: Jede Anwältin und jeder Anwalt ist dann auf jeden Fall berufsrechtlich verpflichtet, Zustellungen über sein beA zu ermöglichen. Für den Zeitraum zwischen dem nun angekündigten Start des beA am 29. September 2016 und dem 1. Januar 2018 trifft der Gesetzentwurf keine Regelungen, so dass die umstrittene Frage der Nutzungspflicht in diesem Zeitraum aus anderen Rechtsgründen offen bleibt. Der DAV spricht sich vor diesem Hintergrund für eine sinnvolle Übergangsregelung aus. Angesichts laufender Gerichtsverfahren könnte so der Start des beA „rechtssicher“ ermöglicht werden. Der DAV informiert laufend über www.digitale-anwaltschaft.de.

Quelle: DAV-Depeche 18/2016 vom 12.05.2016 

Immobilienkauf in Italien: Preisverfall gestoppt?

Nach Jahren des Preisverfalls auf dem italienischen Immobilienmarkt deuten neue Schätzungen des ISTAT (Statistisches Bundesamt Italien) für 2016 auf einen erstmaligen Preisanstieg seit der Immobilienkrise 2009 hin. Einsteigen oder weiter abwarten?

Der Kauf eines Ferienhauses in Italien hat in Deutschland eine langjährige Tradition. Dabei beschränken sich viele Deutsche nicht lediglich auf Ziele am Gardasee oder der Toskana, sondern setzen oftmals auch auf unbekanntere und preisgünstigere Gegenden. Neben hervorragender Urlaubsmöglichkeiten war der Kauf einer Immobilie in Italien nicht selten eine ertragreiche Kapitalanlage. Der Immobilienmarkt war in Italien in der Vergangenheit stets eine der Wachstumslokomotiven und verzeichnete auch im europäischen Vergleich äußerst lukrative Wachstumsraten. Damit war es seit der Immobilienkrise 2008/2009 zu Ende. Der Markt schrumpfte kontinuierlich, wobei bis 2016 ein Preisverfall im Vergleich zum Jahr 2010 in Höhe von insgesamt -14% zu verzeichnen ist. 2015 fiel der Preisverlust dabei mit 2,2% bereits vergleichsweise milde aus, mussten im Jahr 2014 noch eine Minderung in Höhe von 4,4% verzeichnet werden. Offensichtlich sind auch erste Auswirkungen der derzeitigen Niedrigzinspolitik der EZB zu spüren. So meldet der italienische Bankenverband für das Jahr 2016 einen erstmaligen Anstieg der erteilten Baufinanzierungen seit über 5 Jahren. Zudem sollten die vorsichtig positiven Anzeichen eines ansteigenden Wirtschaftswachstums zur Stärkung des Vertrauens und zu neuer Kauflaune in der Bevölkerung führen. Trotz Krise gilt die Immobilie bei der italienischen Bevölkerung auch weiterhin als die sicherste Form der Kapitalanlage.

Ob diese Elemente tatsächlich zu einem baldigen Anstieg der Immobilienpreise führen werden, wird sich zeigen. Jedenfalls scheint nach vielen Jahren der Stagnation wieder Bewegung in den italienischen Immobilienmarkt zu kommen. Für deutsche Käufer bieten sich in Italien gerade in Anbetracht der Marktlage in Deutschland neben lukrativen Objekten oftmals zusätzlich verschiedene transnationale Finanzierungsmöglichkeiten an. Auf diesem Weg können schöne Urlaubsaussichten mit sinnvoller Kapitalanlage verbunden werden.

Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei allen Fragestellungen zum italienischen Immobilienrecht und steht Ihnen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Immobilienkauf- und verkäufen zur Seite.

Das italienische Kataster wird reformiert

Italien reformiert sein Kataster. Die lang angekündigte und oftmals versprochene Reform des italienischen Katasters ist nunmehr seit dem 09.11.2015 endlich Wirklichkeit.

Neben einer Reihe von Vereinfachungen sticht dabei insbesondere die neue Regelung in den Katasterauszügen heraus. Demnach müssen in Zukunft neben den bereits vorhandenen Identifikationsdaten der Immobilie/Grundstück (Stadtgebiet, Blatt, Parzelle, Baueinheit, Gemeinde sowie den Klassifizierungsdaten) auch die entsprechenden Flächenangaben ausgewiesen werden. Dies gilt sowohl für Wohnungen und Büroräume, öffentliche Ämter, Krankenhäuser, Schulen sowie Garagen, Keller, und Lager. Während die Katasterauszüge im Vorfeld nur schwer zu verstehen waren, kann nunmehr jedermann sofort anhand des Auszugs die wesentlichen Informationen zur einschlägigen Immobilie entnehmen.

Diese Regelung ist nicht zuletzt für Gläubiger von großem Interesse, die auf diesem Weg zukünftig einfach und unkompliziert die Werthaltigkeit einer möglicherweise zu vollstreckenden Immobilie überprüfen und einschätzen können. Auf diesem Weg wird es auch für italienische Schuldner schwieriger das eigene Vermögen dem Zugriff vor deutschen Gläubigern zu entziehen. Auch Kaufinteressenten können sich nunmehr von der Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben einfach und schnell informieren und bleiben so vor unverhofften Überraschungen bewahrt.

Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei allen Fragen zum italienischen Immobilienrecht und steht Ihnen vor Ort für alle notwendigen Maßnahmen zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Codice Fiscale – Italienische Steuernummer

Ein Codice Fiscale ist in Italien mittlerweile nahezu unerlässlich, egal ob bei Unternehmensgründung oder Erwerb einer Immobilie. Denjenigen, die mehr als nur einen einfachen Urlaub in Italien planen, ist eine Beantragung dringend empfohlen. Die Erteilung erfolgt schnell und unkompliziert.

Dabei handelt es sich beim Codice Fiscale um eine einfache Steuernummer, die zur Identifikation einer natürlichen Person vom italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) ausgestellt wird. In der Zwischenzeit ist ein Codice Fiscale nicht nur im geschäftlichen Alltag unerlässlich, sondern ist ebenfalls beim einfachen Abschluss von Telefon- oder Mietverträgen erforderlich. Für Unternehmer spielt der Codice Fiscale insbesondere beim Kauf einer Immobilie, sowie bei Gründung von Unternehmen bzw. Abschluss von Verträgen jeder Art eine Rolle. Der Codice Fiscale dient in der täglichen Praxis als eine Art Ausweispapier. Nicht zuletzt Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer neu zu gründenden Gesellschaft (besonders relevant bei der Gründung einer Srl), benötigen eine steuerliche Identifikation in Form eines Codice Fiscale. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für eine notarielle Unterzeichnung der Gründungsurkunden. 

Die Erteilung eines Codice Fiscale erfolgt schnell und unkompliziert. Der Antrag kann auch durch Dritte mittels ordnungsgemäß ausgestellter Vollmacht beim zuständigen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) eingereicht werden. Bei Vollständigkeit der Unterlagen wird der Codice Fiscale in Form einer Bestätigungsurkunde sofort ausgestellt. Die entsprechende Chipkarte wird dagegen innerhalb weniger Wochen per Post zugesandt.

Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei der Beantragung des Codice Fiscale in Italien und kümmert sich vor Ort um alle notwendigen Verfahrensschritte. Schreiben Sie uns einfach an.

Dauer Insolvenzverfahren Italien

Trotz neuer Sanierungswerkzeuge wie den Concordato Preventivo (siehe auch „Concordato Preventivo im italienischen Insolvenzrecht“) bleibt das ordentliche Insolvenzverfahren auch in Italien Herzstück der Insolvenzordnung. Hinsichtlich der zumutbaren Dauer eines solchen Insolvenzverfahrens hat sich nun der italienische Kassationsgerichtshof in einer neuen Entscheidung geäußert.

Die Dauer eines ordentlichen Insolvenzverfahrens in Italien beträgt derzeit durchschnittlich 8-9 Jahre. Solch langwierige Verfahren könnten nach einer jüngst ergangenen Entscheidung des italienischen Kassationshofs vom 19.05.2015 bald der Vergangenheit angehören.  Das oberste italienische Gericht hat hierin entschieden, dass eine zumutbare Verfahrensdauer (durata ragionevole) 5 Jahre beträgt. Längere Verfahren könnten zu einem Schadensersatzanspruch im Sinne des Gesetzes Nr.89 aus 2001 (Legge Pinto) führen. Das mit dem Rechtstreit zuvor befasste Berufungsgericht hatte die zumutbare Dauer eines Insolvenzverfahrens noch mit 9 Jahren bewertet, was im Wesentlichen den tatsächlichen derzeitigen Verhältnissen in Italien entsprochen hatte.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich dieses Urteil auf die Praxis niederschlagen wird. Es erscheint derzeit allerdings unwahrscheinlich, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer der Insolvenzverfahren ohne tiefgreifende Strukturreformen der italienischen Insolvenzordnung tatsächlich verringert werden kann. Der bei einem ordentlichen Insolvenzverfahren noch heute gültige Grundsatz sieht in Italien eine weitest gehende Auseinandersetzung und Veräußerung des noch bestehenden Gesellschaftsvermögens vor. Ziel ist bei einem ordentlichen Insolvenzverfahren in Italien daher nicht die Sanierung und Fortführung des verschuldeten Unternehmens, sondern vielmehr die Zerschlagung und Versilberung der Unternehmens Assets. Solange die Insolvenzordnung von einem solchen Grundgedanken getragen wird, ist eine Verkürzung und Vereinfachung der Insolvenzerfahren nur schwer vorstellbar. Es wird ferner sehr interessant zu beobachten sein, wie die Rechtsprechung die in Aussicht gestellten Schadensersatzansprüche ausgestalten und in der Praxis umsetzen wird. Insbesondere werden das Vorliegen eines Schadens sowie der tatsächliche Schadensumfang für sehr viel Bewegung in der juristischen Diskussion sorgen.

Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen in Italien und ist der ideale Ansprechpartner deutscher Unternehmen vor Ort. Schreiben Sie uns einfach an.

Verfahrensdauer in Italien – Gehören jahrelange Prozesse zur Vergangenheit?

Nicht endend wollende Prozesse und lange Schlangen vor den Gerichtssälen. Jahrzehnte alte Verfahren führten nicht nur zu fehlenden Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Justiz, sondern stellen bis heute eine der wesentlichen Hemmschwellen ausländischer Investoren dar. Sind diese Vorurteile noch zeitgemäß?

6-7 Jahre für Kündigungsschutzklagen, 10-15 Jahre für Erbstreitigkeiten, 15-20 Jahre für Nachbarschaftsklagen. All das soll zukünftig der Vergangenheit angehören. Es scheint als meine es die Politik in Italien nun ernst mit der Veränderung der italienischen Justiz. Die italienische Regierung versuchte in den letzten Jahren immer wieder mit einer Reihe von Reformen die italienische Justiz zu modernisieren und vor allem zu beschleunigen. Seit der Regierung Monti im Jahr 2011 haben eine Reihe struktureller Reformen das italienische Rechtsystem erheblich umgekrempelt und in vielen Bereichen an europäische Standards angeglichen. So wurde beispielsweise das gerichtliche Mahnverfahren vereinfacht (siehe hierzu auch „Forderungseinzug in Italien – italienisches Mahnverfahren“) und das außergerichtliche Schlichtungs- Mediationswesen ausgebaut. Ob diese Maßnahmen auf Dauer zu einer Verkürzung der Proessdauer führen wird, muss die Zukunft noch zeigen.

Die Zahlen aus 2015 zur Prozessdauer in den einzelnen Gerichten und Regionen deuten allerdings auf einen positiven Trend hin. Gerade die Reformen hin zur Digitalisierung des Gerichtsverfahrens (siehe hierzu auch „Der digitale Prozess in Italien“) sowie einer stringenten Strukturierung der Verfahrensabläufe sollten nach Einschätzung vieler Beobachter bereits kurz- mittelfristig zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren führen. In der Praxis ist dabei zu beobachten, dass beispielweise beim gerichtlichen Forderungseinzug ein rechtskräftiger Titel in 1-3 Monaten erstritten werden kann. Diese Entwicklung stellt insbesondere für Unternehmen eine entscheidende Verbesserung dar, da diese durch die schlechte Zahlungsmoral der eigenen Kunden oftmals selbst in einen Kreislauf der wirtschaftlichen Krise gerutscht sind.

Trotz eines positiven Trends in den einzelnen Bereichen muss auch weiterhin festgestellt werden, dass die Dauer der Zivilprozesse in Italien auch im Jahr 2015 Grund zur Sorge bereiten.  Für einen Rechtszug durch alle drei Instanzen muss italienweit durchschnittlich mit einer Dauer von 8 Jahren und 7 Monaten gerechnet werden. Die veröffentlichten Zahlen bringen ferner die großen Unterschiede zwischen Norden und Süden zum Vorschein. Während im Norden nach durchschnittlich 597 Tagen mit einem erstinstanzlichen Urteil gerechnet werden kann, muss man sich im Süden auf knapp 1000 Tage Prozessdauer einstellen, wie die nachstehende Grafik darlegt.

Prozessdauer Italien

Bei den einzelnen Gerichten stechen insbesondere die Gerichte in Aosta (320 Tagen), Rovereto (327 Tagen) und Cuneo (285 Tagen) positiv heraus. Während die Gerichte in Lamezie Termen (2036 Tagen), Isernia (1720) und Foggia )1595 Tagen) die hinteren Plätze belegen.

Trotz der dargelegten Zahlen besteht Hoffnung, dass sich der eingeschlagene Weg zu einem effizienteren Rechtswesen tatsächlich in der Praxis niederschlagen wird. Viele Veränderungen brauchen sicherlich noch Zeit, um von den Gerichten auch umgesetzt werden zu können. Nach Jahren der Stagnation, scheint zumindest der Wille zur Veränderung bei der italienischen Regierung angekommen zu sein. Ein echtes Fazit kann, wie so oft bei Strukturreformen, wohl erst in einer Rückschau über einen Zeitraum von mehreren Jahren getroffen werden. Es bleibt die Hoffnung, dass die bisherigen positiven Anzeichen nur ein erster Schritt hin zu einem modernen und effizienten Justizwesen sein werden.

Die Kanzlei A & R Avvocati Rechtsanwälte mit den Niederlassungen in München, Mailand und Padua berät und unterstützt Sie und Ihr Unternehmen vor Ort bei Fragen zum italienischen Recht. Erfahrung und Kompetenz macht uns von A & R Avvocati Rechtsanwälte zu Ihrem fachkundigen Berater in Italien.

Zur Unwirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln im italienischen Recht

Der italienische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2015 entschieden, dass Schiedsgerichtsklauseln in einem Gesellschaftsvertrag nichtig sind, insofern nicht ausschließlich externe Personen als Schiedsrichter vorgesehen sind. Sieht der Vertrag die Benennung eines Schiedsrichters vor, der in unmittelbarer Verbindung mit der Gesellschaft steht, ist die vorgesehene Schiedsgerichtsklausel im Ganzen unwirksam. Dies bedeutet, dass gerade bei italienischen Tochtergesellschaften genau auf die Ausgestaltung einer etwaig vorgesehenen Schiedsgerichtsklausel geachtet werden muss.

Die Kanzlei A & R Avvocati Rechtsanwälte mit den Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei der Ausgestaltung entsprechender Vertragsklauseln und hilft Ihnen bei allen Fragestellungen zum Gesellschaftsrecht. Dies macht uns zu Ihrem Anwalt sowohl im deutschen als auch italienischen Recht.

Uber-Pop in Italien unzulässug

Uber verliert auch in Italien den Kampf gegen die Justiz, vorerst. 

Der Fahrdienstleister Uber darf seinen Dienst Uber-Pop auch in Italien nicht mehr anbieten. Das Gerichtsurteil soll verhindern, dass Fahrer ohne Taxi-Lizenz traditionelle Unternehmen preislich unterbieten. Uber hatte gegen eine diesbezügliche erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt. Auf Antrag mailändischer Taxifahrer hat das Amtsgericht Mailand die Benutzung der Mitfahr-App landesweit verboten, da diese entsprechend dem italienischen Recht unzulässig sei. Dieses Urteil wurde nunmehr vom Landgericht Mailand mit Urteil vom 09.07.2015 bestätigt.

Damit bleibt abzuwarten, wie und ob es Uber in Italien gelingen wird, im traditionell von einer starken Taxi-Lobby beherrschten Markt Fuß zu fassen.

Der digitale Prozess in Italien

Gerichtsverfahren vor dem italienischen Kassationshof in Zivilsachen werden seit dem 15.02.2016 nur noch in digitaler Form geführt. Papierakten verschwinden zunehmend aus den italienischen Gerichten. Ein weiterer Schritt zu einer verbesserten italienischen Justiz?

Der Weg zum ausschließlich digitalen Gerichtsverfahren (processo telematico) schreitet in Italien immer weiter voran. Während in Deutschland weiterhin über das elektronische Anwaltspostfach (beA) diskutiert wird, ist der digitale Prozess in vielen Bereichen der italienischen Justiz mittlerweile Teil der täglichen Praxis. Während bislang Schriftsätze und Anträge in einigen Verfahren auch in digitaler Form eingereicht werden konnten, sieht Art. 16 Abs. 10 des Gesetzesdekrets Nr. 179 vom 18.10.2012 für Verfahren vor dem Kassationshof in Zivilsachen seit dem 15.02.2016 nur noch die Möglichkeit eines digitalen Prozesses vor. Dies bedeutet, dass ab sofort jeglicher Schriftverkehr bei Streitigkeiten vor dem Kassationshof ausschließlich in digitaler Form zu erfolgen hat. Das Schicksal riesiger Papierakten scheint damit nun endgültig besiegelt. Es besteht die Hoffnung, dass durch diese Änderung nunmehr der Weg auch für die sonstige Gerichtsbarkeit vorgezeichnet ist. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch die lang ersehnte Beschleunigung und Vereinfachung der italienischen Justiz erreicht werden kann (siehe auch Verfahrensdauer in Italien). Jedenfalls besteht in Anbetracht der bisherigen Erfahrungswerte mit dem digitalen Verfahren (bspw. im Rahmen gerichtlicher Mahnverfahren – s. hierzu auch Forderungseinzug in Italien – italienisches Mahnverfahren) durchaus Grund zur Hoffnung. Vieles wird wohl an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die zuständigen Behörden liegen, damit die guten Vorsätze und Rahmenbedingungen in der Praxis tatsächlich zu einer Verbesserung einer teilweise unwürdigen Justiz führen können. Es bleibt die Hoffnung, dass dies ein wichtiger Schritt in die Zukunft zu einer modernen und funktionierenden Gerichtsbarkeit in Italien sein kann.

Die Kanzlei A & R Avvocati Rechtsanwälte mit den Niederlassungen in München, Mailand und Padua berät und unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Geltendmachung Ihrer Forderung vor Ort. Erfahrung und Kompetenz macht uns von A & R Avvocati Rechtsanwälte zu Ihrem fachkundigen Berater in Italien.