Die Hypothek im italienischen Immobilienrecht
Eine Hypothek gilt nach italienischem Immobilienrecht dann als rechtsmissbräuchlich, wenn sie die eigentliche Forderung um ein Drittel übersteigt.
Um den zunehmenden Zahlungsausfällen bei der Kreditrückführung entgegenzuwirken, konnte zuletzt auf dem italienischen Immobilienmarkt die Eintragung von Hypothekenforderungen beobachtet werden, die den eigentlichen Wert der Forderung oftmals um ein Vielfaches überstiegen. Gerade Käufer von italienischen Immobilien waren oftmals auf Kreditgewährung angewiesen und befanden sich daher oftmals gegenüber den jeweiligen Banken in einer ungünstigen Verhandlungsposition. Dies hat gerade unter dem Stichwort des Rechtsmissbrauchs bzw. der Übersicherung zu einer Vielzahl von Diskussionen – nicht nur im Rahmen der rechtspolitischen Debatte – geführt. Nach einer Reihe erstinstanzlicher Urteile hat sich nun der oberste Gerichtshof mit der Frage beschäftigt. Der italienische Kassationshof hat dabei mit Urteil vom 05.04.2016 (Nr.6533) entschieden, dass eine Hypothek auf einem Grundstück rechtsmissbräuchlich ist, wenn sie die eigentliche Forderung um ein Drittel übersteigt. Es ist zu erwarten, dass die zunehmend von Banken praktizierte Praxis der Übersicherung merklich zurückgefahren wird. Nichtsdestotrotz sollten Kreditnehmen besondere Vorsicht walten lassen und im Zweifel auf die eigenen Rechts hinweisen und mit Nachdruck bestehen.
Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei allen Fragestellungen zum italienischen Immobilienrechts.