Unsere Leistungen im Wirtschaftsrecht und Handelsrecht
Wir von A&R Avvocati Rechtsanwälte beraten Unternehmern im Zivil- und Handelsrecht, sowie in allen Rechtsfragen, die im wirtschaftlichen Alltag von Bedeutung sind, und zwar im deutschen sowie im italienischen Handelsrecht. Unsere länderübergreifende Kompetenz macht uns zu Ihrem Partner in allen Unternehmensfragen. Von der Gesellschaftsgründung in Italien bis zum Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedigungen haben wir die passende Antwort für Sie.
Handelsrecht
Wir unterstützen Sie bei verschiedensten Angelegenheiten, wie z.B.:
>> dem korrekten Abschluss internationaler Kaufverträge,
>> dem Entwurf vorteilhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) mit grenzüberschreitender Wirksamkeit,
>> dem Aufbau und der Optimierung eines grenzüberschreitenden Vertriebsnetzes mit verschiedenen Kooperationsebenen (Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge).
Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen Sie in allen Rechtsfragen der Errichtung von Zweigniederlassungen oder der Gesellschaftsgründung in Italien und Deutschland. Wir prüfen und beraten Sie hinsichtlich der für Ihr Unternehmen passenden Gesellschaftsform und gestalten Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge. Außerdem beraten wir umfassend bei Beteiligungskäufen- und Verkäufen sowie im Rahmen von Liquidationen. Zudem unterstützen wir Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte im Rahmen Ihrer Tätigkeit und bei Fällen der Organhaftung.
Kartellrecht und Wettbewerbsrecht
Hinsichtlich des europäischen Kartellrechts, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Prüfung wettbewerbseinschränkender Vereinbarungen, sowie bei der Vorlage erforderlicher Meldungen an zuständige Kartellbehörden bei Unternehmenszusammenschlüssen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
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Die italienische SRLS – Struktur, Haftung und praktische Bedeutung
Bei Investitionen und unternehmerischen Tätigkeiten in Italien stellt sich häufig bereits zu Beginn die Frage nach der geeigneten Gesellschaftsform. Gerade kleinere Unternehmen und Start-ups greifen dabei zunehmend auf Gesellschaftsformen zurück, welche nur ein geringes Stammkapital erfordern und zugleich eine Haftungsbeschränkung
weiterDurchgriffshaftung in der italienischen S.r.l.: Wenn Gesellschafter in die Rolle des Geschäftsführers geraten
In der Praxis internationaler Unternehmensgruppen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht ausschließlich auf Ebene der lokalen Geschäftsführung getroffen. Strategische Vorgaben, wirtschaftliche Leitlinien oder konkrete operative Maßnahmen werden vielmehr regelmäßig zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung abgestimmt oder faktisch vorgegeben. Diese Form der Einflussnahme
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