Unsere Leistungen im internationalen Erbrecht

In der Europäischen Union werden jährlich 450.000 internationale Erbfälle mit einem Gesamtwert von mehr als 120 Milliarden Euro abgewickelt. Die EU-Staaten haben dabei über das anwendbare Recht, die gerichtliche Zuständigkeit und zur Auswahl der in den Kollisionsnormen vorgesehenen Anknüpfungskriterien noch keine abschließende Einigung erzielen können.

Trotz aller Bemühungen die nationalen Regelungen im Rahmen einer ab 2015 in Kraft getretenen europäischen Verordnung über internationale Erbfälle zu harmonisieren, bleiben derzeit sowohl für die Übergangszeit, als auch hinsichtlich der dann geltenden europäischen Verordnung zahlreiche Fragen offen.

 

Planung der Erbschaft

Wir bieten zielorientierte Lösungen, um den Willen des Erblassers, ohne spätere Komplikationen für die Erben, effizient durchsetzen zu können. Für Bürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit und für Eigentümer von im Ausland befindlichem Vermögen ist es mittlerweile unverzichtbar, sich hinsichtlich des anwendbaren nationalen und europäischen Rechts vollumfänglich beraten zu lassen. Nur auf diese Weise kann der eigene Nachlass auch dauerhaft geschützt werden. Wir informieren Sie durch fachkundige und individuelle Beratung und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung.

Vermögensnachfolge

Wir bieten Ihnen in enger Zusammenarbeit mit zweisprachigen Notariaten und Dank ständiger Kontakte mit den Behörden in Deutschland und Italien, praktische Lösungen für verschiedene Problemstellungen, die bei grenzüberschreitenden Erbfällen auftreten können. Unser Leistungsspektrum reicht dabei von der Strukturierung und Durchführung rechtssicherer Unternehmenserbfolgen, bis hin zur Optimierung von steuerrechtlichen Fallstricken.

Aktuell. Analysiert.Informiert!

Anfechtung einer Erbanteilsabtretung

Was passiert, wenn sich im Nachgang einer Erbanteilsabtretung eine höhere Erbquote als zunächst angenommen herausstellt. Zu dieser Fragestellung hat nun das OLG München Stellung genommen. Das OLG München bejahte mit Beschluss vom 19.07.2016 (Az. 34 Wx 62/16 und veröffentlicht in

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Schaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Nachfolgend verweisen wir auf eine Stellungnahme des DAV zum Europäischen Nachlasszeugnis. Die Schaffung eines – grundsätzlich von allen Seiten befürworteten – gemeinsamen Verzeichnisses der Testamentsregister sorgt in Fachkreisen auch weiterhin für die Diskussionen. Es wird zu beobachten sein, wie das Vorhaben letzten

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