Schaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Nachfolgend verweisen wir auf eine Stellungnahme des DAV zum Europäischen Nachlasszeugnis. Die Schaffung eines – grundsätzlich von allen Seiten befürworteten – gemeinsamen Verzeichnisses der Testamentsregister sorgt in Fachkreisen auch weiterhin für die Diskussionen. Es wird zu beobachten sein, wie das Vorhaben letzten Endes tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird und hoffentlich bald Einzug in den Alltag grenzüberschreitenden Erbfälle finden wird. Nachfolgend finden Sie die DAV Depesche zum Thema im Wortlaut.

Die Europäische Kommission hat eine Studie zum Europäischen Nachlasszeugnis durchgeführt, an der sich der Deutsche Anwaltverein durch seine Ausschüsse Anwaltsnotariat und Erbrecht beteiligt hat. In seiner DAV-Stellungnahme Nr. 44/2016 befürwortet der DAV die Schaffung und Vernetzung regionaler Register Europäischer Nachlasszeugnisse ebenso wie die Vernetzung nationaler Testamentsregister – nennt aber klare Grenzen für den Inhalt der Register und die einsichtsberechtigten Personen. Auch die Schaffung eines elektronischen Europäischen Nachlasszeugnisses hält der DAV für sinnvoll. Zunächst sollten aber Erfahrungen mit den erst seit August 2015 anwendbaren Vorschriften über das Europäische Nachlasszeugnis in seiner jetzigen Fassung und dessen Akzeptanz gesammelt werden. (Quelle: DAV Depesche Nr. 33/16 vom 25. August 2016)

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