Unsere Leistungen im Insolvenzrecht

Das Thema der Unternehmenskrise ist überaus aktuell. Auf internationaler Ebene tätige Unternehmen brauchen unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte der einzelnen nationalen Rechtsordnungen rasche und effiziente Lösungsansätze für etwaige Krisensituationen und bestehenden Ausfallrisiken. Hierbei bietet unser Team Dank jahrelanger Erfahrung bei Bewältigung von grenzüberschreitenden Krisensituationen die optimale Betreuung für jegliche Fallstricke.

 

Für Unternehmen

Unsere Erfahrung erstreckt sich auf die Unterstützung krisengeschädigter Unternehmen, sowohl in der Phase vor der tatsächlichen Insolvenz (Sanierungsplan, accordi di ristrutturazione) als auch im Rahmen des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Dabei kümmern wir uns um die Entwicklung bestmöglicher Lösungsszenarien, um Unternehmen so rasch als möglich aus der Krise zu führen und wieder konkurrenzfähig für den wirtschaftlichen Alltag zu machen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei bei der Unterstützung von Geschäftsführer um die Klippen möglicher strafrechtlicher- bzw. Haftungsrisiken sicher zu umschiffen.

Für Gläubiger

Dank langjähriger Erfahrung im deutschen und italienischen Insolvenzrecht, stehen wir Gläubigern und Banken bei der Anmeldung ihrer Forderungen im Rahmen von Insolvenzverfahren und entsprechenden Verhandlungen mit der Insolvenzverwaltung mit Rat und Tat zur Seite.

Für Insolvenzverwalter

Wir unterstützen Insolvenzverwalter bei der Ermittlung und Verwertung von im Ausland befindlichen Massevermögen (z.B. Immobilien, Schiffe, Bankkonten). Zu deren Freigabe vertreten wir die Insolvenzverwaltung bei Verhandlungen und führen notwendige Prozesse vor Ort. Des Weiteren beraten wir Insolvenzverwalter bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibung von Forderungen in Italien, sowie der Durchführung notwendiger Vollstreckungen. Nicht zuletzt bieten wir im Rahmen unserer Rundumbetreuung auch die Vermittlung und Vertretung gegenüber den italienischen Behörden (z.B. Finanzamt, Verwaltungsbehörden) an.

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Insolvenzanfechtung mit Auslandsbezug: Vorsicht beim anwendbaren Recht

Mit Urteil vom 16.04.2015 hat der EuGH (Az: C-557/13) auf Vorlage des BGH betreffend die Reichweite von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 (nachfolgend „EuInsVO“) über entschieden. Der EuGH kommt hierin zu dem Ergebnis, dass sich ein Anfechtungsgegner im Rahmen des

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Neue europäische Insolvenzordnung EU 2015/848

Der Starttermin der neuen EU-Insolvenzordnung 2015/848 rückt immer näher. Zur ordentlichen Eingliederung in das deutsche Rechtssystem bedarf es einer Reihe von Anpassungen. Diese wurden nunmehr mit dem Referentenentwurf des BMJV vom Gesetzgeber in Angriff genommen. Nachfolgend finden Sie eine interessante

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