Unsere Leistungen im Wirtschaftsrecht und Handelsrecht

Wir von A&R Avvocati Rechtsanwälte beraten Unternehmern im  Zivil- und Handelsrecht, sowie in allen Rechtsfragen, die im wirtschaftlichen Alltag von Bedeutung sind, und zwar im deutschen sowie im italienischen Handelsrecht. Unsere länderübergreifende Kompetenz macht uns zu Ihrem Partner in allen Unternehmensfragen. Von der Gesellschaftsgründung in Italien bis zum Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedigungen haben wir die passende Antwort für Sie.

 

Handelsrecht

Wir unterstützen Sie bei verschiedensten Angelegenheiten, wie z.B.:

>> dem korrekten Abschluss internationaler Kaufverträge,

>> dem Entwurf vorteilhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) mit grenzüberschreitender Wirksamkeit,

>> dem Aufbau und der Optimierung eines grenzüberschreitenden Vertriebsnetzes mit verschiedenen Kooperationsebenen (Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge).

Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie in allen Rechtsfragen der Errichtung von Zweigniederlassungen oder der Gesellschaftsgründung in Italien und Deutschland. Wir prüfen und beraten Sie hinsichtlich der für Ihr Unternehmen passenden Gesellschaftsform und gestalten Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge. Außerdem beraten wir umfassend bei Beteiligungskäufen- und Verkäufen sowie im Rahmen von Liquidationen. Zudem unterstützen wir Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte im Rahmen Ihrer Tätigkeit und bei Fällen der Organhaftung.

Kartellrecht und Wettbewerbsrecht

Hinsichtlich des europäischen Kartellrechts, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Prüfung wettbewerbseinschränkender Vereinbarungen, sowie bei der Vorlage erforderlicher Meldungen an zuständige Kartellbehörden bei Unternehmenszusammenschlüssen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

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BGH: Corona bedingte Mietanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Das Thema der Mietanpassungen in Folge von behördlich angeordneten Schließungen beschäftigt weiter die Gerichte. Der BGH hat dabei in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 12.1.2022 XII ZR 8/21) bekräftigt, dass eine Anpassung der Miete bei Gewerberäumen aufgrund von erzwungenen Geschäftsschließungen

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Bargeldnutzung in Italien wieder bis 2.000,00 € möglich

Nachdem die Bargeldnutzung in Italien noch zum 01.01.2022 von 3.000,00 € auf Beträge von unter 1.000,00 € begrenzt wurde, hat der Gesetzgeber im Februar 2022 eine erneute Änderung hieran verabschiedet. Eine Bargeldzahlung ist entgegen den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 157/2019 wieder

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