Unsere Leistungen für Investmentfonds

Die Stärke des italienischen Marktes sind die Klein- und mittelständischen Betriebe mit Spezialisierung auf die Produktion qualitativ hochwertiger Verbrauchsgüter und Design-Produkte. Durch diese sind italienische Unternehmen in der Lage gewesen, auf internationaler Ebene, in bestimmten Bereichen sehr große Marktanteile zu erobern.

Darüber hinaus bietet Italien wachstumsorientierten Unternehmen, dank seiner geografisch vorteilhaften strategischen Lage im Herzen des Mittelmeers, zahlreiche Chancen für die Ausweitung der eigenen Tätigkeit in fremde Märkte. Zudem hat nicht zuletzt die Finanzkrise viele italienische Unternehmen, trotz guter Strukturen und meist hoch qualifizierten Personal, in eine finanzielle Schieflage gebracht. Dieser Umstand bietet aber gerade ausländischen Unternehmen optimale Chancen preisgünstig durch eine Übernahme das eigene Marksegment auszuweiten oder zu optimieren.

 

Einstieg in fremden Märkte

Wir helfen ausländische Unternehmen bei ihrem Einstieg in den italienischen Markt, unabhängig davon, ob es sich um die Einrichtung von Zweigniederlassungen in Italien oder um Beteiligungen an italienischen Unternehmen handelt. Durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter in Sanierungsfragen unterstützen wir Sie nicht zuletzt bei der Durchführung von grenzüberschreitenden Distressed M&A Transaktionen.

Beratung institutionellen Anlegern

Wir stehen institutionellen Anlegern im Rahmen von Finanzierungs- oder Investmentvorhaben in krisengeschädigte italienische Unternehmen zur Seite und helfen dabei, durch eine lösungsorientierte Herangehensweise problematische Situationen in ertragsfähige Investments zu verwandeln.

Risikoanalyse

Aufgrund unserer Erfahrung mit der italienischen Marktstruktur und der oft komplexen Gerichtsbarkeit, sind wir in der Lage, für bestehende und zukünftige Investments eine eingehende Risikoanalyse zu erarbeiten und bestmögliche Einstiegsszenarien zu entwickeln.

Aktuell. Analysiert.Informiert!

Streit mit dem Makler – welches Gericht ist zuständig?

Wer eine Immobilie in Italien kauft, muss einen Streit mit dem italienischen Makler nicht zwangsläufig vor italienischen Gerichten führen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der deutsche Käufer vielmehr an seinem Wohnsitz in Deutschland klagen – und dort auch vom Makler verklagt

weiter
Beweislast beim Immobilienkauf obliegt auch nach Abschluss des Vorvertrags beim Verkäufer

Mit Urteil Nr. 8903 vom 4. April 2025 hat der italienische Kassationsgerichtshof eine bedeutsame Klarstellung getroffen und einen Meinungsstreit zur Beweislastverteilung geklärt. Demnach obliegt es auch nach Abschluss eines Vorvertrag über den Kauf einer Immobilie dem Verkäufer, nachzuweisen, dass das

weiter