Neues aus Italien: Corona am Arbeitsplatz
Seit dem 15.10.2021 wurden die Maßnahmen in Italien gegen das Coronavirus am Arbeitsplatz deutlich verschärft.
Durch Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21. September 2021 muss jeder Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen sog. Green Pass vorlegen. Ein solcher Green Pass dient als Nachweis für Personen, die gegen das Coronavirus geimpft, genesen bzw. negativ getestet wurden. Ein Arbeitnehmer ohne einen wirksamen Green Pass gilt als abwesend und hat keinen Anspruch auf Lohnzahlung für die Zeit der Abwesenheit. Ein Kündigungsgrund wird hierdurch allerdings nicht begründet. Die Testung in Italien ist weiter kostenpflichtig, wodurch die Tragweite der neuen Gesetzeslage deutlich wird.
Inwieweit die Regelung überhaupt gegen eine Prüfung durch die Gerichte standhalten wird, wird sich im Laufe der nächsten Monate zeigen.