Versteuerung Immobilien in Italien (IMU) – Vorteile für Rentner

Das italienische Haushaltsgesetz (Legge di Bilancio) 2022 (Artikel 1 Abs.743 des Gesetzes Nr. 234/ 2021) enthält Neuerungen für bestimmte – nicht im Staatsgebiet ansässige – Personen in Bezug auf die kommunale Immobiliensteuer (IMU). Diese wurde bereits im Haushaltsgesetz des Vorjahres um 50 Prozent abgesenkt und wird nun erneut um 37,5 Prozent reduziert.

Im Einzelnen können Rentner mit Wohnsitz im Ausland, d. h. Inhaber einer Rente, die im Rahmen eines internationalen Abkommens mit Italien erworben wurde, die Möglichkeit einer Reduktion in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Wohnsitz nicht in Italien, sondern in einem ausländischen Pensionsauszahlungsland befindet.

Eine Eintragung in das AIRE (Register der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger) ist dabei nicht erforderlich, weshalb diese Möglichkeit auch für nicht-italienische (z.B. deutsche) Staatsbürger, die eine einzige Immobilie in Italien besitzen, in Anspruch genommen werden kann.

Der Steuervorteil gilt dabei einzig für eine eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie. Die Immobilie darf dabei nicht vermietet oder sonst zur Nutzung überlassen sein. Darüber hinaus muss der Anspruchsberechtigte Eigentümer oder Nießbraucher sein.