Rosa Maria Mare-Ehlers

Avvocato

Rechtsanwältin Rosa Maria Mare-Ehlers befasst sich hauptsächlich mit Zivil-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzrecht und ist seit vielen Jahren beratend gerichtlich und außergerichtlich tätig, insbesondere in grenzüberschreitenden Fragen zwischen Italien und Deutschland.

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Werdegang

Frau Mare- Ehlers hat 1999 Ihr Studium der Rechtswissenschaften mit bestmöglicher Abschlussnote an der Universität Florenz mit einer Abschlussarbeit im Wirtschaftsrecht abgeschlossen.

Während ihres Referendariats hat sie diverse praktische Erfahrungen in renommierten internationalen Kanzleien in Frankfurt sowie in Stuttgart gesammelt. Außerdem hat Frau Mare- Ehlers in verschiedenen längeren Aufenthalten in Deutschland hervorragende Kenntnisse der deutschen Sprache durch den Besuch von Sprach- und Kulturkursen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg erworben.

Im Jahr 2002 wurde Frau Mare- Ehlers als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer in Florenz zugelassen und ist momentan in der Rechtsanwaltskammer in Mailand eingeschrieben. Sie ist in Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer München als europäische Rechtsanwältin nach der Richtlinie 98/5/CE zugelassen.

Im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeiten in verschiedenen internationalen Kanzleien in Florenz, Mailand, München und Ulm hat sie besondere Erfahrungen vor allem im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Vertragsrecht sowie internationalem Privatrecht gesammelt.

Im Jahr 2004 hat sie erfolgreich am Fachanwaltskurs im deutschen Insolvenzrecht „Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht“ des „Münchner Fachkollegs für Insolvenzrecht, Dr. Füchsl und Messner GbR” in München teilgenommen.

Im Jahr 2008 hat Sie am Masterstudiengang „Master in Unternehmensrecht: Modulo zivil-vertragsrechtlich“, organisiert von der Handelskammer in Florenz, teilgenommen.

Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache sind einem Muttersprachler gleichwertig. Zudem spricht Frau Mare –  Ehlers fließend Englisch.

Sie ist Mitglied der deutsch-italienischen Juristenvereinigung (DIJV).

Veröffentlichungen

Insolvenzrecht – Länderbericht Italien in Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht, Vol. III, 2. Auflage, C.H. Beck, München, 2008, S. 1441ff.

Insolvenzrecht – Länderbericht Italien in Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Auflage, C.H. Beck, München (im Erscheinen).

Versteuerung Immobilien in Italien (IMU) – Vorteile für Rentner

Das italienische Haushaltsgesetz (Legge di Bilancio) 2022 (Artikel 1 Abs.743 des Gesetzes Nr. 234/ 2021) enthält Neuerungen für bestimmte – nicht im Staatsgebiet ansässige – Personen in Bezug auf die kommunale Immobiliensteuer (IMU). Diese wurde bereits im Haushaltsgesetz des Vorjahres

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Einführung eines Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen wurde am Ende Juni 2014 die EU Verordnung Nr. 655/2014 erlassen. Diese Verordnung regelt ein Verfahren, dass den Gläubigern als Alternative zu den jeweiligen nationalen Verfahren dient.

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