Zur Unwirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln im italienischen Recht

Der italienische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2015 entschieden, dass Schiedsgerichtsklauseln in einem Gesellschaftsvertrag nichtig sind, insofern nicht ausschließlich externe Personen als Schiedsrichter vorgesehen sind. Sieht der Vertrag die Benennung eines Schiedsrichters vor, der in unmittelbarer Verbindung mit der Gesellschaft steht, ist die vorgesehene Schiedsgerichtsklausel im Ganzen unwirksam. Dies bedeutet, dass gerade bei italienischen Tochtergesellschaften genau auf die Ausgestaltung einer etwaig vorgesehenen Schiedsgerichtsklausel geachtet werden muss.

Die Kanzlei A & R Avvocati Rechtsanwälte mit den Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei der Ausgestaltung entsprechender Vertragsklauseln und hilft Ihnen bei allen Fragestellungen zum Gesellschaftsrecht. Dies macht uns zu Ihrem Anwalt sowohl im deutschen als auch italienischen Recht.