Europäische Vernetzung der Insolvenzregister eröffnet
Die Europäische Kommission hat seit Anfang Juli 2014 zusammen mit sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowenien und die Tschechische Republik)die Vernetzung der europäischen Insolvenzinformationen (Vernetzung der Insolvenzinformationen zwischen diesen Mitgliedsstaaten) eingeleitet. Die Daten werden zentral über das Europäische Justizportal zugänglich. Ziel ist es, den Gläubigern einen einfachen und schnellen Zugriff auf die Insolvenzinformationen der oben genannten Mitgliedstaaten zu gewähren. Dies ist der erste Schritt zur Vernetzung aller Insolvenzregister in Europa und Bestandteil der Initiative zur Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts.
In Deutschland werden Insolvenzinformationen gemäß § 9 Insolvenzordnung auf der Internetseite Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachungen sind rechtsverbindlich und öffentlich zugänglich.
Die Informationen sind nur auf Deutsch zugänglich und die Einsichtnahme ist kostenlos. Die zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich auf Insolvenzverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Daten werden jedoch spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
In Italien richtet das italienische Justizministerium gerade ein neues elektronisches System zur Verwaltung von Insolvenzdaten ein. Die meistens Insolvenzgericht dort verfügen bereits jetzt über eigene Portale bezüglich der eröffneten Insolvenzverfahren. Für Insolvenzgericht Mailand ist dies z.B. unter https://www.tribunale.milano.it/index.phtml?Id_VMenu=3629 einsehbar. Die Informationen sind hier kostenlos abrufbar aber lediglich auf Italienisch erhältlich.
Darüber hinaus unterstützt Sie die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua bei allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen und hilft Ihnen dabei etwaigen Insolvenzrisiken zuvorzukommen und die eigenen Forderungen und Rechte optimal durchzusetzen.