Wichtiges Urteil für Hausbesitzer in Italien: IMU-Befreiung bei besetzter Immobilie

Hausbesetzungen stellen ein leidiges Problem für viele Immobilienbesitzer in Italien dar. Ein aktuelles Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 18. April 2024 (Urteil Nr. 60) schafft Hoffnung für Eigentümer und regelt eine Ausnahme bei der Verpflichtung zur Zahlung von IMU.

Der Traum einer Immobilie in Italien entpuppt sich manchmal als Alptraum. Ein solcher kann schnell bei Hausbesetzungen auch zur regelrechten Kostenfalle verkommen. Dies kann auch deutsche Eigentümer betreffen, die ihre italienische Ferienimmobilie zeitweise vermieten. Denkbar sind dabei auch Fälle, in denen man eine Immobilie aus einer Erbschaft erhält. Neben dem Ärger über die unrechtmäßige Nutzung des Eigentums kommt oftmals auch noch die Verpflichtung zur Zahlung der sog IMU hinzu. Hierbei handelt es sich um die Gemeindesteuer auf Immobilien. Aufgrund teils langer Prozessdauern und Schwierigkeiten bei der Räumung, können diese Beträge teils schwer ins Gewicht fallen. Die Zahlung von IMU trifft dabei jeden Eigentümer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Immobilie, bislang selbst dann wenn dem Eigentümer die Verfügbarkeit der Immobilie – auch vorläufig – entzogen wurde.

Das vorliegende Urteil regelt nun eine wichtige Ausnahme für die Pflicht zur Zahlung von IMU. Demnach müssten Eigentümer von besetzten Immobilien aus verfassungsrechtlichen Überlegungen von der IMU-Zahlung befreit werden, sofern sie die Besetzung rechtzeitig und ordnungsgemäß bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt haben. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer, die aktiv gegen die Besetzung vorgehen, nicht zusätzlich mit finanziellen Belastungen konfrontiert werden dürfen.

Eine etwaige Befreiung von der Zahlung von IMU setzt also voraus:

  • Eine rechtzeitige Anzeige der Besetzung bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden; sowie
  • Der Nachweis der Bemühungen zur Beendigung der Besetzung: Dies kann beispielsweise die Einleitung eines Räumungsverfahrens oder die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes umfassen.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Hausbesetzungen in Italien dar. Es unterstreicht den Schutz der Rechte von Eigentümern und verhindert unbillige finanzielle Belastungen.

Sollten Sie von einer Hausbesetzung betroffen sein, ist eine anwaltliche Beratung dringend anzuraten. Hierdurch kann eine zügige Räumung der Immobilie sowie die Vermeidung weitreichender Kostennachteile verhindert werden.