Kündigung eines Arbeitnehmers durch WhatsApp rechtmäßig
Soziale Medien sind nunmehr auch endgültig im Alltag der italienischen Justiz angekommen. Ein Gericht in Catania, Italien, hatte darüber zu entscheiden, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers, welche durch eine WhatsApp-Nachricht ausgesprochen wurde, im Sinne der Regelungen des italienischen Arbeitsrechts wirksam sein könne. Das Gericht Catania bejahte im Rahmen eines Beschlusses vom 27. Juni 2017 die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung und lehnte die eingereichte Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin ab.
Die Entscheidung des Gerichts könnte Schule machen und wird sicherlich Anlass für Diskussion geben. Inwiefern die Entscheidung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgeändert werden könnte, muss noch abgewartet werden. Sicherlich handelt es sich dabei um eine Fallgestaltung, die in Folge der zunehmenden Nutzung von Social Media – auch im Arbeitsalltag – von zunehmender Bedeutung sein wird.
Im vorliegenden Fall hatte eine Reiseagentur das seit fast zwei Jahren bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin mittels einer WhatsApp-Nachricht gekündigt. Die Arbeitnehmerin hatte daraufhin Kündigungsschutzklage eingereicht und insbesondere die Nichtbeachtung des Schriftform gerügt. Das Gericht Catania hat dagegen argumentiert, dass die Schriftform auch durch eine WhatsApp-Nachricht gewahrt werden könne. Demnach sei es im Rahmen der verwendeten Messenger App sogar möglich, nicht nur eine Empfangsbestätigung (zwei graue Haken) zu erhalten, sondern auch eine Lesebestätigung (zwei blaue Haken) zu generieren. Eine Lesebestätigung könne beispielsweise bei Einschreiben nicht ausgestellt werden, womit eine WhatsApp-Nachricht sogar weitergehe als die bislang üblichen Zustellungsformen. Aus diesem Grund sei die Schriftform bei Versenden einer solchen WhatsApp-Nachricht gewahrt gewesen, womit die Kündigung aus förmlicher Sicht rechtmäßig war.
Es scheint derzeit noch fraglich, ob diese Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung standhält. Unbestritten ist allerdings, dass die zunehmende Nutzung von sozialen Medien in der Arbeitswelt zu einer Reihe von neuen Fragestellungen führen wird. Interessant wird sicherlich auch die hier einschlägige Thematik werden, inwiefern diese neue Form der Kommunikation die traditionellen Zustellungsmittel, wie Einschreiben, Fax etc. verdrängen wird. Während die Gesetzgeber europaweit noch Schwierigkeiten haben, die E-Mail als „neue“ Form der Zustellung einzuordnen, ist man in der Realität offensichtlich sogar noch einen Schritt weiter gegangen.
Die Kanzlei A & R Avvocati Rechtsanwälte bietet eine vollumfassende Beratung im Bereich des italienischen Rechts und unterstützt Sie vor Ort bei allen Fragen zum Arbeitsrecht und den jeweiligen Kündigungs- und Zustellungsvoraussetzungen.