Verjährung italienisches Recht

Die Verjährung ist für Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil des operativen Geschäfts geworden. Nicht zuletzt durch die zunehmende Zahlungsunwilligkeit von Geschäftspartnern muss ein großes Augenmerk auf drohende Fristen und Anspruchsverluste gelegt werden. Gute Kenntnis der Verjährung im italienischen Recht kann nicht nur vor Geldverlust schützen, sondern ist oftmals entscheidend bei strategischen Entscheidungen.

Dabei unterscheiden sich die Verjährung im italienischen Recht in einigen Punkten erheblich von denen aus Deutschland bekannten Grundsätzen. Zunächst sind die gesetzlichen Verjährungsregelungen nicht abdingbar, was im Einzelnen bedeutet, dass die vorgesehenen Verjährungsfristen von den Parteien nicht ohne weiteres verlängert oder verkürzt werden können.

Verjährungsbeginn und Verjährungsfrist

Beginn der Verjährungsfrist ist stets der Tag, an dem das jeweilige Recht erstmals geltend gemacht werden kann. Also dann, wenn die jeweiligen Tatbestandsmerkmale hinreichend bekannt und erfüllt sind. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten, da, anders als in Deutschland die Frist eben nicht erst am Ende des Jahres zu laufen beginnt.

Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährung in Italien 10 Jahre. Hiervon sind eine Reihe von Ausnahme vorgesehen, wie beispielsweise bei dinglichen Rechten (üblicherweise 20 Jahre). Von besonderer Bedeutung sind die kurzen Verjährungsfristen bei entsprechenden Ansprüchen auf Schadensersatz. Hierbei beträgt die Regelverjährung 5 Jahre. Ebenfalls 5 Jahre beträgt die Verjährung bei gesellschaftsrechtlichen Haftungsansprüchen, wie bspw. Organhaftungsansprüche. Im Bereich der Fracht- und Transportverträgen beträgt die regelmäßige Verjährung  dagegen lediglich 1 Jahr ab dem Zeitpunkt an dem die Ware übergeben hätte werden sollen, bzw. der Transport vorgesehen war.

Unterbrechung der Verjährung

Doch wie lässt sich die Verjährung nach italienischen Recht unterbrechen. Im Vergleich zum deutschen Recht, sieht das italienische Recht eine Unterbrechung der Verjährung durch einfaches Mahnschreiben vor. Eine formell korrekt ausgestaltete Zahlungsaufforderung reicht damit aus, den etwaigen Anspruchsverlust vorzubeugen. Da hieran teils zusätzliche Voraussetzungen geknüpft werden, lohnt sich hierbei nochmals eine kurze Rücksprache mit einem fachkundigen Berater und Anwalt im italienischen Recht.

Die Kanzlei A & R Avvocati Rechtsanwälte bietet dabei Ihrem Unternehmen, eine vollumfassende Beratung zur Verjährung im italienischen Recht und unterstützt Sie bei der Anwendung bestehender Rechtskniffe. Um mehr zur Verjährung in Italien zu erfahren, schreiben Sie uns doch einfach an. Unsere Anwälte in den Niederlassungen in München, Mailand und Padua helfen Ihnen gerne weiter.