Uber-Pop in Italien unzulässug
Uber verliert auch in Italien den Kampf gegen die Justiz, vorerst.
Der Fahrdienstleister Uber darf seinen Dienst Uber-Pop auch in Italien nicht mehr anbieten. Das Gerichtsurteil soll verhindern, dass Fahrer ohne Taxi-Lizenz traditionelle Unternehmen preislich unterbieten. Uber hatte gegen eine diesbezügliche erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt. Auf Antrag mailändischer Taxifahrer hat das Amtsgericht Mailand die Benutzung der Mitfahr-App landesweit verboten, da diese entsprechend dem italienischen Recht unzulässig sei. Dieses Urteil wurde nunmehr vom Landgericht Mailand mit Urteil vom 09.07.2015 bestätigt.
Damit bleibt abzuwarten, wie und ob es Uber in Italien gelingen wird, im traditionell von einer starken Taxi-Lobby beherrschten Markt Fuß zu fassen.