Codice Fiscale – Italienische Steuernummer
Ein Codice Fiscale ist in Italien mittlerweile nahezu unerlässlich, egal ob bei Unternehmensgründung oder Erwerb einer Immobilie. Denjenigen, die mehr als nur einen einfachen Urlaub in Italien planen, ist eine Beantragung dringend empfohlen. Die Erteilung erfolgt schnell und unkompliziert.
Dabei handelt es sich beim Codice Fiscale um eine einfache Steuernummer, die zur Identifikation einer natürlichen Person vom italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) ausgestellt wird. In der Zwischenzeit ist ein Codice Fiscale nicht nur im geschäftlichen Alltag unerlässlich, sondern ist ebenfalls beim einfachen Abschluss von Telefon- oder Mietverträgen erforderlich. Für Unternehmer spielt der Codice Fiscale insbesondere beim Kauf einer Immobilie, sowie bei Gründung von Unternehmen bzw. Abschluss von Verträgen jeder Art eine Rolle. Der Codice Fiscale dient in der täglichen Praxis als eine Art Ausweispapier. Nicht zuletzt Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer neu zu gründenden Gesellschaft (besonders relevant bei der Gründung einer Srl), benötigen eine steuerliche Identifikation in Form eines Codice Fiscale. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für eine notarielle Unterzeichnung der Gründungsurkunden.
Die Erteilung eines Codice Fiscale erfolgt schnell und unkompliziert. Der Antrag kann auch durch Dritte mittels ordnungsgemäß ausgestellter Vollmacht beim zuständigen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) eingereicht werden. Bei Vollständigkeit der Unterlagen wird der Codice Fiscale in Form einer Bestätigungsurkunde sofort ausgestellt. Die entsprechende Chipkarte wird dagegen innerhalb weniger Wochen per Post zugesandt.
Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei der Beantragung des Codice Fiscale in Italien und kümmert sich vor Ort um alle notwendigen Verfahrensschritte. Schreiben Sie uns einfach an.