EU Small Claims Verfahren

Die europäische „Small Claims“ Verordnung nimmt die letzte Hürde und sollte bereits in Kürze in Kraft treten. Wie bereits in dem im Juni auf dieser Seite veröffentlichten Beritrag zum „Small Claims“ Verfahren (EU-Small-Claims-Verfahren: Streitwertobergrenze auf 5.000 Euro erhöht) dargestellt, wurde die Streitwertobergrenze auf 5.000 € erhöht. Einem Inkrafttreten sollte nunmehr nichts mehr im Wege stehen, wie nachfolgend auf der vom DAV veröffentlichten Pressemitteilung dargelegt wird. Auf diese Weise wird der Forderungseinzug europaweit vereinfacht und insbesondere in Ländern wie Italien vereinfacht.

Der Rat der Justizminister hat den im Juni im Trilog erzielten Kompromisstext zur Änderung der Verordnungen 861/2007 EG und 1896/2006 EG über das Verfahren für geringfügige Forderungen (sog. „Small Claims“ Verfahren) am 3. Dezember angenommen (s. EiÜ 23/15 und 32/15). Die Streitwertobergrenze wird in der Verordnung von 2.000 EUR auf 5.000 EUR erhöht. Der DAV hatte erfolgreich eine Erhöhung der Streitwertobergrenze auf 10.000 EUR abgelehnt (s. DAV-SN 6/2014). Nun muss die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt 20 Tage darauf in Kraft, bevor sie 18 Monate später offiziell Geltung entfaltet.

Quelle: DAV – Depesche Nr. 49/15 vom 10. Dezemeber 2015