Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit jahrelanger Erfahrung im deutschen und italienischen Recht
Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte ist eine auf den internationalen Rechtsverkehr spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Besonderes Augenmerk unserer Beratung bildet dabei das deutsch-italienische Recht. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen im internationalen Bereich und sind daher in der Lage, unsere Mandanten über Ländergrenzen hinweg zu betreuen. So stehen Ihnen unsere Anwälte stets in deutscher Sprache zur Seite und helfen dabei, auch komplexe Sachverhalte länderübergreifend effizient und nachhaltig zu lösen.
Trotz vielfältiger Bemühungen um Harmonisierung der unterschiedlichen Rechtssysteme auf europäischer Ebene, bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen. Nichtsdestotrotz arbeiten Privatleute und Unternehmen tagtäglich über die Grenzen ihrer Länder hinaus und setzen sich dabei – oft unbewusst – zahlreichen Risiken aus. Durch fachgerechte Beratung lassen sich Risiken minimieren und gleichzeitig Chancen auf internationalen Märkten potenzieren.
Wir von A&R Avvocati Rechtsanwälte unterstützen Sie bei Ihren internationalen Geschäften und stehen Ihnen dank unsere Niederlassungen in München, Mailand und Padua auch grenzüberschreitend zur Seite.
Expertise. Kompetenz. Fundierte Beratung
Wirtschaftsrecht
Wir bieten Lösungen für all Ihre Fragen aus dem Wirtschaftsrecht. Insbesondere beraten und vertreten wir Sie sowohl in Deutschland, als auch in Italien, in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie dem Kartell- und Wettbewerbsrecht. Außerdem beraten wir Investmentfonds bei der Risikoanalyse und dem Einstieg in den italienischen und deutschen Markt, von der Planung bis hin zur Durchführung ambitionierter Projekte.
Internationales Recht
Wir beraten Sie umfassend mit Schwerpunkt auf den Fragen der Gerichtsbarkeit, der Zuständigkeit ausländischer Gerichte oder Schlichtungsorgane, sowie der für Sie günstigsten Rechtswahl. Wir vertreten wirkungsvoll Ihre Interessen vor Gericht in Italien und in Deutschland und bieten Beratung für die Gestaltung internationaler Verträge sowie bei grenzüberschreitenden Erbfällen, um späteren Streitigkeiten von Beginn an effizient vorzugreifen.
Insolvenzrecht und Inkasso
Wir helfen schnell und kompetent Unternehmen, Gläubigern und Insolvenzverwaltern bei Insolvenz- und Sanierungsverfahren in Italien und in Deutschland. Außerdem unterstützen wir Unternehmen und Banken bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Titeln.
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Beweislast beim Immobilienkauf obliegt auch nach Abschluss des Vorvertrags beim Verkäufer
Mit Urteil Nr. 8903 vom 4. April 2025 hat der italienische Kassationsgerichtshof eine bedeutsame Klarstellung getroffen und einen Meinungsstreit zur Beweislastverteilung geklärt. Demnach obliegt es auch nach Abschluss eines Vorvertrag über den Kauf einer Immobilie dem Verkäufer, nachzuweisen, dass das
weiterRabattaktionen im Einzelhandel – BGH konkretisiert Anforderungen
Nach der richtungsweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. September 2024, C-330/23 (s. EuGH stärkt Verbraucherschutz bei Rabattaktionen: Einzelhändler müssen bei Preisangaben umdenken) hat nun auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. I ZR 183/24 – Netto
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