Data Certa im italienischen Recht

Eine Reihe von gesetzlichen Regelungen im italienischen Recht sehen das Erfordernis einer sog. data certa vor. Dies betrifft insbesondere Vertragsgestaltungen und die entsprechende Wirksamkeit von einzelnen Verträge. Zudem hat die sog. data certa große Bedeutung im Rahmen des Insolvenzrechts, insbesondere bei möglichen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen. Was genau versteht man allerdings unter dersog. data certa.

Wörtlich übersetzt handelt es sich bei der sog. data certa um ein gesichertes Datum. Dies bedeutet, dass das einschlägige – beispielsweise auf einem Dokument genannte – Datum von Dritten überprüfbar tatsächlich zu dem jeweiligen Zeitpunkt angebracht wurde. Die data certa stellt somit eine Schutzfunktion zu Gunsten der Öffentlichkeit dar. Mit Hilfe der data certa soll gewährleistet werden, dass keine nachträglichen Manipulationen erfolgen. Gerade bei der Durchsetzung etwaiger vertraglicher Ansprüche ist es zur Wirksamkeit des Grundgeschäfts oftmals erforderlich, dass auf dem Vertrag mit einer sog. data certa versehen wird. Da es sich nicht selten um ein zwingendes Wirksamkeitserfordernis handelt, sollte dieser Punkt unbedingt beachtet werden.

Wie bringt man eine data certa an?

Bis vor einigen Jahren war zur Anbringung der data certa üblich, eine entsprechende Postfiliale aufzusuchen und gegen Gebühr die erforderlichen Dokumente mit einem eigens vorgesehenen Poststempel (welcher das Datum des jeweiligen Tages auswies) versehen zu lassen. Ein solches Vorgehen ist mittlerweile nicht mehr zulässig. Denkbar sind allerdings u.a. folgende Möglichkeiten:

  • PEC:

Eine Möglichkeit besteht darin, sich selbst (oder einem Dritten) das notwendige Dokument per zertifizierter E-Mail (PEC) zu versenden (siehe auch Förmliche Zustellung per PEC). Hierfür ist es erforderlich, dass anschließend der jeweilige Sendebericht, sowie die Empfangsbestätigung aufbewahrt wird. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die data certa bei Anhängen ggf. als unwirksam erachtet werden könnte. Das Vorgehen sollte daher sehr genau geprüft werden.

  • Versand per Post:

Das jeweilige Dokument kann zudem an sich selbst oder Dritte auch als „Einschreiben ohne Umschlag“ versendet werden. Hierbei sollte man sich in der jeweiligen Postfiliale beraten lassen. Auf diesem Weg wird das entsprechende Dokument jedenfalls mit einem Poststempel versehen, der als data certa anerkannt werden kann.

  • Notar

Der Gang zum Notar stellt zweifelsfrei die sicherste Methode dar. Der Notar hat die Befugnis, entsprechende Dokumente mit data certa zu versehen, es sollte allerdings bedacht werden, dass hierbei etwaige Gebühren anfallen.

  • Zeitmarken (sog. marche temporali)

Mittlerweile ist es zudem möglich, digital entsprechende Zeitmarken (sog. marche temporali) zu generieren. Ein solches Verfahren kann Online mittels hierfür zugelassene Händler durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass die jeweiligen Dokumente mit einer digitalen Signatur versehen werden, welche eine Überprüfung von Datum und Uhrzeit ermöglichen. Bitte verwechseln Sie die sog. marche temporali nicht mit den marche da bollo (Wertmarken). Diese Wertmarken können an jedem Kiosk erworben werden, haben allerdings keine Wirkung im Rahmen der hier einschlägigen Thematik zur data certa.

Neben den dargestellten Möglichkeiten, ergeben sich auch weitere denkbare Verfahren. Es sollte daher im Vorfeld des Anbringens einer data certa sehr genau abgewogen werden, ob die ausgewählte Methode für den einschlägigen Fall geeignet ist und die notwendige Rechtssicherheit garantiert.

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