Suche und Ermittlung von italienischen Schuldnern und deren Vermögen

Nicht selten scheitert eine Durchsetzung von Ansprüchen am Fehlen einer zustellungsfähigen Adresse des Schuldners. Gerade bei in Italien ansässigen Schuldnern kann die Ermittlung einer entsprechenden Anschrift für deutsche Gläubiger oftmals abschreckend wirken. 

Dabei ermöglichen die italienischen Register (z.B. Einwohnermeldeämter) eine äußerst zügige und kostengünstige Ermittlung von entsprechenden Wohnadresse von Privatpersonen und Rechtssitzen von Unternehmen, sowie von zustellungsfähigen zertifizierten E-Mail-Adressen (PEC) (siehe hierzu auch: Förmliche Zustellung per Mail – In Italien besteht die Pflicht zur zertifizierten Email ). In diesem Rahmen können oftmals auch gleichzeitig etwaiges Immobilienvermögen und/oder Gesellschaftsanteile ausfindig gemacht werden. Aus diesem Grund sollte vor der Einleitung etwaiger Verfahren stets vorab eine kurze Prüfung der einschlägigen Register durchgeführt werden, um sich auf diesem Weg einen guten Überblick über die Gesamtlage schaffen zu können und möglichen Risiken zuvorzukommen.

Die Kanzlei A & R Avvocati Rechtsanwälte bietet Ihnen eine vollumfängliche Unterstützung bei Forderungseinzügen und etwaigen Vollstreckungen in Italien und berät Sie von Ermittlung von Adressen, Vermögenswerten bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege von Vollstreckungsverfahren vor Ort.