Dr. Alessandra Santonocito-Pluta

Avvocato

Frau Dr. Alessandra Santonocito-Pluta (Avvocato) befasst sich vorwiegend mit der rechtlichen Beratung (gerichtlich und außergerichtlich) im Zivilrecht, Insolvenzrecht, Internationalen Privatrecht und im Rahmen des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs.

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Werdegang

Fra Dr. Santonocitohat im Jahr 2002 Ihr Studium der Rechtswissenschaften mit Fachrichtung Betriebswirtschaft mit Höchstpunktzahl abgeschlossen. Nach ihrem Abschluss verbrachte sie längere Studienaufenthalte im Ausland, insbesondere am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Im Jahr 2006 hat sie im europäischen Privatrecht an der Universität Verona und der Universität Regensburg promoviert. Ebenfalls 2006 hat Frau Dr. Santonocito die italienische Anwaltsprüfung (II. Staatsexamen) abgelegt und wurde als Avvocato zugelassen .

Im Jahr 2007 nahm Sie am Masterstudiengang „Master in italienischen Insolvenzrecht“ in Mailand teil.

Frau Dr. Santonocito-Pluta war bei renommierten internationalen Anwaltskanzleien in Rom, Mailand, Hamburg und München tätig.

Sie ist bei der Anwaltskammern Mailand und bei der Rechtsanwaltskammer München als europäische Rechtsanwältin nach der Richtlinie 98/5/CE zugelassen.

Ihre Muttersprache ist italienisch. Zudem spricht sie fließend deutsch und englisch.

Des Weiteren ist sie Mitglied der deutsch-italienische Juristenvereinigung (DIJV).

Veröffentlichungen

Transparenz in Bankverträgen nach Italienischem und Deutschem Recht – La trasparenza dei contratti bancari in Italia ed in Germania (Doktorarbeit), 2006

Insolvenzrecht – Länderbericht Italien in Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht, Vol. III, 2. Auflage, C.H. Beck, München, 2008, S. 1441ff.

Insolvenzrecht – Länderbericht Italien in Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Auflage, C.H. Beck, München (im Erscheinen).

Ausschuss für Revision und Koordination der Übersetzung des BGB vom Deutschen ins Italienische, herausgegeben von Prof. Salvatore Patti, Codice civile tedesco. Bürgerliches Gesetzbuch, Giuffrè/ Beck, Milano, 2005

Wolf Manfred, La culpa in contraendo nel diritto tedesco, im Jahrbuch deutsches Recht (Annuario diritto tedesco), 2003, S. 63ff.

Neue europäische Verordnung zur Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen

Ab dem 10.01.2015 wird die europäische Verordnung 44/2001, welche die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Bereich des Zivil- und Handelsrechts innerhalb der EU geregelt hat, durch die neue Verordnung 1215/2012 ersetzt. Die neue Verordnung führt sowohl einige Änderungen

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Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren in Italien

Der Insolvenzverwalter benachrichtigt über das Insolvenzverfahren die Gläubiger sowie die Inhaber dinglicher oder persönlicher Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die im Eigentum oder im Besitz des Schuldners sind. Mit dieser Mitteilung fordert der Insolvenzverwalter die Adressanten zur Forderungsanmeldung auf und teilt den Tag des Prüfungstermins sowie andere notwendigen Auskünfte mit, um die Vorlage des Antrags zur Forderungsanmeldung zu erleichtern. Gläubiger mit Sitz im Ausland können auch durch einem zu beauftragenden italienischen Rechtsanwalt benachrichtigt werden.

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