Neue europäische Insolvenzordnung EU 2015/848

Der Starttermin der neuen EU-Insolvenzordnung 2015/848 rückt immer näher. Zur ordentlichen Eingliederung in das deutsche Rechtssystem bedarf es einer Reihe von Anpassungen. Diese wurden nunmehr mit dem Referentenentwurf des BMJV vom Gesetzgeber in Angriff genommen. Nachfolgend finden Sie eine interessante Stellungnahme des DAV, die insbesondere die Neueinführung des Art. 102c EGInsO betrifft.   

Die neue EU-Insolvenzverordnung 2015/848 löst die bisher geltende EuInsVO zum 26. Juli 2017 ab. Einige Bestimmungen der neuen Verordnung lassen sich nur sinnvoll und praxisgerecht anwenden, wenn im deutschen Recht flankierende Regelungen getroffen werden. Der DAV begrüßt den dazu vorgelegten Referentenentwurf des BMJV, insbesondere die Neueinführung eines Artikel 102c EGInsO. Die Regelung ist begrüßenswert im Hinblick auf die andauernde Diskussion um den „Insolvenzstandort Deutschland“. Der Insolvenzrechtsausschuss und die Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung haben die DAV-Stellungnahme 49/16 gemeinsam erarbeitet (Quelle: DAV Depesche Nr. 37/16 vom 22. September 2016).

Die Kanzlei A&R Avvocati Rechtsanwälte mit Niederlassungen in München, Mailand und Padua unterstützt Sie bei allen grenzüberschreitenden insolvenzrechtlichen Fragestellungen nicht nur in Deutschland und in Italien. Schreiben Sie uns einfach an.